Kosten
Kosten für den Eigentümer (Verkäufer)
Maklerprovision
- Wohnungen & Einfamilienhäuser: Üblich sind insgesamt 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.), die sich Verkäufer und Käufer je zur Hälfte teilen. Das entspricht 3,57 % pro Partei.
- Gewerbe & Mehrfamilienhäuser: Bei gewerblichen Objekten, Mehrfamilienhäusern und Baugrundstücken ist die Provisionsteilung gesetzlich nicht vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg zahlt der Verkäufer hier in der Regel keine Provision.
Zusätzliche Kosten
Kosten können entstehen durch:
- Kreditablösung: Vorfälligkeitszinsen, Löschungsbewilligung der Bank, Grundbuchlöschung.
- Vorbereitung: Entrümpelung, Reparaturen oder Verschönerungen vor dem Verkauf.
- Unterlagen: Beschaffung von Dokumenten, die nicht standardmäßig vorhanden sind (z. B. Erbschein, nachträgliche Baugenehmigungen).
Kosten für den Käufer
Maklerprovision
- Wohnungen & Einfamilienhäuser: 3,57 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.).
- Gewerbe & Mehrfamilienhäuser: Da die Teilung hier nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, zahlt der Käufer in der Regel die gesamte Provision von 7,14 % (inkl. MwSt.).
Weitere Kaufnebenkosten
- Grunderwerbsteuer: 6,0 % in Berlin (6,5 % in Brandenburg) vom Kaufpreis.
- Notarkosten: ca. 1,5 – 2,5 % des Kaufpreises (nach Gebührenordnung).
- Sonstiges: Verwalterzustimmung, Grundbuchamt, Beglaubigungen (zusammen ca. 1,5 %).
Haben Sie Fragen zur Kostenaufstellung? Ich berate Sie gerne!
ANRUFEN oder SCHREIBEN
→ HOME